2.2. In der Folge überwies die Staatsanwaltschaft Baden die Akten am 8. August 2019 zur Durchführung des Hauptverfahrens an das Bezirksgericht Baden und erhob den Strafbefehl zur Anklageschrift. 3. 3.1. Am 5. November 2020 führte die Präsidentin des Bezirksgerichts Baden die Hauptverhandlung mit persönlicher Befragung der Beschuldigten durch. 3.2. Die Präsidentin des Bezirksgerichtes Baden erkannte gleichentags: 1. Die Beschuldigte wird von Schuld und Strafe freigesprochen. 2. 2.1. Die Zivilforderung der Zivil- und Strafkläger 1 und 2, A. und B., wird abgewiesen.