1. Einer Geldstrafe von 10 Tagessätzen zu je CHF 300.00, bedingt aufgeschoben bei einer Probezeit von 2 Jahren. 2. Einer Busse von CHF 600.00. Bei schuldhafter Nichtbezahlung tritt an Stelle der Busse eine Ersatzfreiheitsstrafe von 6 Tagen. 3. Den Kosten - Strafbefehlsgebühr CHF 700.00 Rechnungsbetrag CHF 1'300.00 Über Auslagen, die nach Erlass des vorliegenden Strafbefehls eingehen, wird separat verfügt.