6. Die erstinstanzlichen Verfahrenskosten bestehen aus: a) der Gerichtsgebühr von Fr. 800.00 b) den Kosten für Standardgebühren von Fr. 330.55 c) der Anklagegebühr von Fr. 1'240.00 d) den Kosten für das Gutachten von Fr. 10'835.35 e) den Spesen von Fr. 24.00 f) den anderen Auslagen von Fr. 71.51 Total Fr. 13'301.41 Die Kosten werden in Höhe von Fr. 13'301.41 dem Beschuldigten auferlegt.