14. Die von der Vorinstanz für die Verletzung der Verkehrsregeln wegen Nichttragens der Sicherheitsgurte sowie für die Widerhandlung gegen die Verkehrsregelverordnung durch Inverkehrbringens eines nicht betriebssicheren Fahrzeuges festgesetzte Busse in Höhe von Fr. 200.00, ersatzweise 2 Tage Freiheitsstrafe (vorinstanzliches Urteil E. 5) erscheint als angemessen und ist zu bestätigen.