Die Voraussetzungen für eine Gesamtgeldstrafe sind erfüllt. Die zu widerrufene Vorstrafe vom 1. März 2019 sowie die hiervor festgesetzte Strafe für die grobe Verkehrsregelverletzung sowie die Widerhandlung des Gewässerschutzgesetzes sind allesamt (unbedingte) Geldstrafen. - 20 -