Protokoll der Berufungsverhandlung S. 3). Derzeit besitzt er kein eigenes Fahrzeug mehr bzw. der Führerausweis ist ihm entzogen worden (Protokoll der Berufungsverhandlung S. 4 f.). Daraus, dass er beim Kauf eines neuen Fahrzeuges "nichts Grosses, etwas für den Alltag" kaufen würde (VA act. 231), kann er jedoch nichts zu seinen Gunsten ableiten. Solange ihm die Einsicht in sein Verhalten fehlt, kann er auch mit einem weniger leistungsstarken Fahrzeug rückfällig werden. Zusammenfassend kann dem Beschuldigten in Bezug - 19 -