Protokoll der Berufungsverhandlung S. 2), wonach es beim Schuldspruch wegen Verletzung von Vorschriften der Verkehrsregelverordnung bleibt, zumal der Beschuldigte nicht bestreitet, am 17. November 2019 die Sicherheitsgurte nicht getragen zu haben (vgl. auch Protokoll der vorinstanzlichen Verhandlung, VA act. 231) und zudem im Gurtschloss auf der Fahrerseite ein Blindstecker eingesteckt war (UA act. 90 Bild 17).