7. Die Vorinstanz verurteilte den Beschuldigte wegen Inverkehrbringens eines Motorfahrzeuges in nicht betriebssicherem Zustand gemäss Art. 93 Abs. 2 lit. a SVG i.V.m. Art. 29 SVG und Art. 57 Abs. 1 VRV, wonach Fahrzeuge - 14 -