6.2. Der Beschuldigte hat am 17. November 2019 die Herrschaft über sein Fahrzeug verloren, weil er beim Verlassen des Kreisverkehrs an der [Strasse] in S. zu stark beschleunigte. Infolgedessen ist das Fahrzeug mit dem Geländer neben der Personenunterführung bei der dritten Ausfahrt kollidiert. Dabei wurden die Ölwanne und der Kühlflüssigkeitstank aufgerissen. Die austretenden Flüssigkeiten versickerten in der sich neben der Personenunterführung befindlichen Rabatte. Das Erdreich musste in der Folge durch die Feuerwehr auf einer Länge von zwei Metern und einer Tiefe von 20 Zentimetern abgetragen werden (UA act. 93).