Schleuderunfälle sind meist auf den Verhältnissen nicht angepasste Geschwindigkeiten zurückzuführen. Darauf kann aber nicht unbesehen ge- - 12 - schlossen werden. Vielmehr muss die Ursache des Schleuderns eingehend abgeklärt werden; sie kann durchaus auch in mangelnder Aufmerksamkeit liegen und ist unter Umständen sogar als blosse leichte Widerhandlung zu werten (ROTH IN: NIGGLI/PROBST/WALDMANN, Basler Kommentar zum Strassenverkehrsgesetz, 1. Aufl. 2014, N 1, 54 und 64).