Weil aber davon auszugehen ist, dass der Strassenbenützer kein "Crashpilot" ist, kann Nichtbeherrschen des Fahrzeuges nur dann bestraft werden, wenn es schuldhaft geschehen ist, wenn es also auf einem Fahrfehler oder einer Fehlreaktion des Lenkers beruht. Auch wenn vom Lenker grundsätzlich eine richtige, situationsadäquate Reaktion verlangt wird, ist zu berücksichtigen, dass auch er nur ein Mensch und damit nicht unfehlbar ist. Im Verkehr kann er überraschend in eine kritische Situation kommen, wo Fehlentscheide und falsche Reaktionen möglich und verständlich sind.