Gemäss Art. 31 Abs. 1 SVG muss der Führer sein Fahrzeug ständig so beherrschen, dass er seinen Vorsichtspflichten nachkommen kann. Beherrschen bedeutet, dass der Fahrer ständig "Herr der Maschine" bleibt, diese also dorthin fährt, wo er will und muss, denn wenn er die Herrschaft über das Gefährt verliert, ist er nur noch Passagier und unterliegt allein den Regeln der Physik. Das kann bei misslichen Strassen- und Witterungsverhältnissen schon bei geringen Tempi geschehen. Beherrschen des Fahrzeugs heisst also mehr als Fahren mit angepasster Geschwindigkeit.