Hinsichtlich anderer möglicher Unfallursachen wurde festgehalten, dass keine anderen Manöver oder Einflüsse vorstellbar seien, wegen denen das Fahrzeug beim Verlassen des Kreisverkehrs von der Strasse hätte abkommen und gegen das Geländer hätte kollidieren sollen. Die damals montierten Sommerpneus könnten als einzige Unfallursache ausgeschlossen werden, weil sie die Haftbedingungen nicht in genügendem Masse negativ beeinflusst hätten. Der Strassenbelag sei zum Unfallzeitpunkt nur feucht ge- - 10 -