4.3.2. Zur Unfallursache wurde im Gutachten zusammenfassend festgehalten, dass der Beschuldigte nach der Bogenfahrt um den Kreisverkehr herum sehr stark beschleunigte, dadurch das Fahrzeug instabil wurde, der Beschuldigte die Kontrolle über das Fahrzeug verlor und danach seitlich schräg rutschend gegen das Geländer kollidierte (UA act. 165 Ziff. 6.1.). Hinsichtlich anderer möglicher Unfallursachen wurde festgehalten, dass keine anderen Manöver oder Einflüsse vorstellbar seien, wegen denen das Fahrzeug beim Verlassen des Kreisverkehrs von der Strasse hätte abkommen und gegen das Geländer hätte kollidieren sollen.