Die austretenden Flüssigkeiten versickerten in der neben dem Fussgängerweg liegenden Rabatte. Das Erdreich musste auf einer Länge von ca. zwei Metern und einer Tiefe von 20 Zentimetern durch die Feuerwehr abgetragen werden (vgl. Rapport der Kantonspolizei Aargau, Mobile Einsatzpolizei MEPO 1 vom 13. Mai 2020 in UA act. 46 ff.). 3.2. Vom Beschuldigten wird bestritten, dass der Unfall auf ein zu starkes Beschleunigen seinerseits zurückzuführen sei.