Ziff. 3 des Urteils sei aufzuheben und wie folgt neu zu fassen: "Wird die Geldstrafe nicht bezahlt, so wird gestützt auf Art. 36 StGB eine Ersatzfreiheitsstrafe von 160 Tagen vollzogen. Die Untersuchungshaft von einem Tag wird gestützt auf Art. 51 StGB auf die Geldstrafe angerechnet." 3.5. Am 31. Mai 2021 verzichtete der Beschuldigte auf die Möglichkeit zur vorgängigen schriftlichen Berufungsbegründung. 3.6. Die Berufungsverhandlung fand am 2. Juni 2022 statt. -6- Das Obergericht zieht in Erwägung: