a) der Gebühr von Fr. 800.00 b) den Kosten für Standgebühren von Fr. 330.55 c) den Kosten für Gutachten von Fr. 10'835.35 d) den Spesen von Fr. 24.00 e) andere Auslagen Fr. 71.51___ Total Fr. 12'061.41 Dem Beschuldigten werden die Gebühr sowie die Kosten gemäss lit. b – e, im Gesamtbetrag von Fr. 12'061.41 auferlegt. 8. Im Übrigen trägt der Beschuldigte seine Kosten selber.