3. Den Kosten - Strafbefehlsgebühr CHF 1'400.00 - Polizeikosten CHF 940.00 - Auslagen CHF 11'237.41 Rechnungsbetrag CHF 31'267.41 Über Auslagen, die nach Erlass des vorliegenden Strafbefehls eingehen, wird separat verfügt. 4. Es werden keine Parteientschädigungen zugesprochen. 5. Das Urteil wird im Strafregister eingetragen.