1. Einer Geldstrafe von 160 Tagessätzen zu je CHF 110.00 (unbedingt), entspricht CHF 17'600.00, abzüglich 1 Tag Untersuchungshaft, womit sich die Tagessätze auf 159 Tage und der Geldstrafenbetrag auf CHF 17'490.00 reduzieren. Bei schuldhafter Nichtbezahlung tritt an Stelle der Geldstrafe eine Freiheitsstrafe, wobei ein Tagessatz einem Tag Freiheitsstrafe entspricht. Es handelt sich dabei um eine aus der widerrufenen und neuen Strafe gebildete Gesamtstrafe. 2. Einer Busse von CHF 200.00. Bei schuldhafter Nichtbezahlung tritt an Stelle der Busse eine Ersatzfreiheitsstrafe von 2 Tagen.