Gegenstand Verletzung der Verkehrsregeln durch Nichtbeherrschen des Fahrzeuges und Inverkehrbringen eines nicht betriebssicheren Fahrzeuges; Widerhandlung gegen die Verkehrsregelverordnung durch Nichttragen der Sicherheitsgurte; fahrlässige Widerhandlung gegen das Gewässerschutzgesetz -2- Das Obergericht entnimmt den Akten: 1. 1.1. Am 31. Juli 2020 erliess die Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm folgenden Strafbefehl gegen den Beschuldigten: Sachverhalt 1: