Das Honorar der amtlichen Verteidigung bei einem Stundenansatz von Fr. 200.00 beträgt Fr. 3'950.00. Zuzüglich Auslagen von Fr. 57.20 und gesetzlicher Mehrwertsteuer, resultiert eine auf gerundet Fr. 4'312.00 festzusetzende Entschädigung. Entsprechend ist die Obergerichtskasse anzuweisen, der amtlichen Verteidigung eine richterlich genehmigte Entschädigung in Höhe von Fr. 4'312.00 (inkl. Auslagen und MwSt.) auszurichten. Diese Entschädigung wird von der Beschuldigten zurückgefordert, sobald es ihre wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben (Art. 135 Abs. 4 lit. a StPO).