wurde und sie das Verkaufspersonal gerade zu jenem Zeitpunkt in Gespräche verwickelte, als ihr Sohn mit dem Fahrrad das Geschäft verliess, spricht für ein bewusstes Ablenkungsmanöver und gegen die Behauptung der Beschuldigten, sie habe keine Kenntnis davon gehabt, dass ihr Sohn das Verkaufsgeschäft mit einem Fahrrad verlassen hatte. Zudem erscheint es widersprüchlich, wenn sich die Beschuldigte zum einen auf den Standpunkt stellt, seit mehreren Monaten nicht mit B. kommuniziert zu haben (UA act. 50, Frage 34), gleichzeitig aber angibt, es sei mit diesem abgemacht gewesen, dass er den Sohn C. mit sich nimmt (UA act. 103, Frage 27).