Ferner verwickelt die Beschuldigte das Verkaufspersonal in diesem Moment in ein Gespräch und stellt Fragen zum hinteren Teil des Ladens, als C. das Lokal verlässt, um sich umzuschauen. Schliesslich geht C. unmittelbar nachdem er vor dem Eingang war zu B. – welcher ihm das Fahrrad übergibt – und fährt durch die Eingangstür, wobei er von B. beim Hinausfahren beobachtet wird. Der Beitrag der Beschuldigten bestand in der Ablenkung des Verkaufspersonals und der Bestimmung des mittelbaren Täters. Diese Beiträge waren wesentlich für das Gelingen des Tatplans, weswegen die Beschuldigte nicht bloss als Gehilfin dasteht.