Nachdem sich die Aussagen der beiden Zeugen nahtlos in das Bild einfügen, das sich aufgrund der Videoaufnahmen ergibt, und die Zeugen überdies kein erkennbares Motiv haben, die Beschuldigte zu Unrecht zu belasten, kann der Anklagesachverhalt als zweifelsfrei erstellt betrachtet werden. Die Beschuldigte und B. gingen bei dieser Tat planmässig und arbeitsteilig vor, wobei sie den minderjährigen Sohn dazu bestimmten, mit dem Fahrrad aus dem Verkaufsgeschäft zu fahren, ohne es vorgängig zu bezahlen. Das zeigt sich namentlich im zeitlichen Ablauf der Ereignisse bzw. im koordinierten Vorgehen der einzelnen Akteure.