Nach eigenen Angaben stiess er nach rund 50 Metern (UA act. 103, Frage 27) auf seinen Sohn, der das betreffende Fahrrad neben sich herschob. Die Beschuldigte hat das Geschäft kurz nach B. verlassen, während sich G. in das Büro begeben hatte, um ein Merkblatt für sie zu kopieren. Das Fahrrad wurde schliesslich am Wohnort der Beschuldigten vorgefunden, wobei offenbleiben kann, wer es dorthin verbracht hat.