versuchte die Beschuldigte ihn in ein Gespräch zu verwickeln. Sie stellte ihm zu diesem Zweck mehrere Fragen zu E-Scootern und liess auch nicht locker, als ihr I. zusicherte, er werde jemanden rufen, der sie beraten könne. Die nervös und ungeduldig wirkende Beschuldigte wollte offensichtlich verhindern, dass I. entdecken würde, dass C. zur gleichen Zeit mit dem roten Fahrrad an der Kasse vorbei aus dem Verkaufslokal fährt. Kurz nachdem C. mit dem Fahrrad aus dem Geschäft gefahren war, hat auch B. den Laden verlassen, wobei er zuvor das Preisschild des Fahrrads im Laden entsorgt hat. Nach eigenen Angaben stiess er nach rund 50 Metern (UA act.