Die Beschuldigte habe eine Frage zu E- Scootern gehabt, weshalb er (G.) ihr ein Merkblatt im Büro kopiert habe, das festhalte, wann man mit solchen Geräten in der Schweiz fahren dürfe. Als er wieder nach vorne gekommen sei, sei die Beschuldigte nicht mehr dagewesen. Sie habe auf ihn einen netten Eindruck gemacht. Er sei sich ganz sicher, dass das Fahrrad entwendet worden sei, als I. nicht an der Kasse gewesen sei (UA act. 82 ff.).