Während die Überwachungskameras in der Verkaufslokalität der X. untereinander koordiniert sind, gilt dies nicht für die Kamera auf dem Zwischenstock. So zeigt die Zeitangabe besagter Kamera 17:29:01 Uhr als B. und C. dabei gefilmt werden, wie sie das Fahrrad von der Rolltreppe auf den Zwischenstock zur Tiefgarage schieben, obwohl die Überwachungskamera in der Verkaufslokalität der X. 17.34:14 Uhr anzeigt, als B. diese verlässt (Video 17000000.SSF 17:29:33 Uhr). Es besteht gleichwohl kein Zweifel daran, dass diese Aufnahmen erst nach dem Verlassen der Verkaufslokalität der X. erstellt wurden. - 15 -