3.3.3. Im konkreten Fall stellt sich die Frage, ob C. im Zeitpunkt seiner polizeilichen Befragung hätte notwendig verteidigt sein müssen, weil eine Untersuchung gegen ihn bereits eröffnet war oder hätte eröffnet sein müssen. G. meldete der Polizei am 16. April 2019, dass soeben eine ganze Familie das Verkaufsgeschäft betreten, das Personal abgelenkt habe und eines der Kinder anschliessend mit einem Fahrrad hinausgefahren sei, ohne dieses zu bezahlen (UA act. 34). Anhand der Videoaufzeichnungen konnte die Polizei in der Folge B. und dessen Sohn C. identifizieren (UA act.