Im konkreten Fall war C. aufgrund seines Alters nicht in der Lage, seine Interessen in einem gegen ihn laufenden Strafverfahren selbständig zu wahren. Ausserdem waren seine Eltern infolge des Interessenskonflikts, der sich aus ihrer (mutmasslichen) Beteiligung am Delikt ergab, nicht in der Lage, ihren Sohn zu verteidigen.