10 f. und act. 35). Während B. an seinem Wohnort angetroffen und im Anschluss daran auf dem Polizeiposten in Baden einvernommen wurde, konnte am Wohnort der Beschuldigten und von C. niemand angetroffen werden. Jedoch wurde das vermisste Fahrrad im Keller der betreffenden Liegenschaft vorgefunden (UA act. 35). Am 18. April 2019 wurde C. am Wohnort seines Vaters B. angetroffen und auf den Polizeiposten überführt. In der Folge kontaktierte die Polizei die Beschuldigte, woraufhin sie sich ebenfalls auf den Polizeiposten begab.