4.5. Mit Berufungsantwort vom 20. Mai 2021 beantragte die Staatsanwaltschaft die Abweisung der Berufung unter Kostenfolge. 4.6. Mit Verfügung vom 31. Mai 2021 wurde der Beschuldigten die amtliche Verteidigung bewilligt und Rechtsanwältin MLaw Manuela Vasiljevic zu ihrer amtlichen Verteidigerin bestellt. 4.7. Nachdem von Amtes wegen in das mündliche Verfahren gewechselt wurde, fand am 18. Januar 2021 die Berufungsverhandlung mit persönlicher Befragung der Beschuldigten statt. Die Parteien hielten an ihren Anträgen fest. Das Obergericht zieht in Erwägung: