4.2. Am 26. April 2021 erklärte die Beschuldigte Berufung. Nachdem die Beschuldigte durch den Verfahrensleiter aufgefordert wurde anzugeben, ob sie das vorinstanzliche Urteil ganz oder nur in Teilen anficht, begründete die Beschuldigte ihre Berufung mit Eingabe vom 6. Mai 2021 und brachte damit zum Ausdruck, dass sie das vorinstanzliche Urteil umfassend anfechten will. 4.3. Mit Verfügung vom 10. Mai 2021 wurde das mündliche Verfahren angeordnet. 4.4. Mit Eingabe vom 18. Mai 2021 verzichtete die H. darauf, am Berufungsverfahren als Partei teilzunehmen. -5-