4. Über die Einziehung des sichergestellten Kinder-Fahrrads 'Ghost' wird in den Verfahren ST.2020.121 und ST.2019.47 entschieden. 5. 5.1. Die Verfahrenskosten bestehen aus: a) der Gerichtsgebühr Fr. 1'200.00 b) der Anklagegebühr Fr. 800.00 c) den Kosten für die Übersetzung von Fr. 140.00 d) den Spesen Fr. 165.00 e) den Kosten für die schriftliche Begründung Fr. 60.00 Total Fr. 2'365.00