2.2. In der Folge überwies die Staatsanwaltschaft Baden die Akten am 13. Juli 2020 zur Durchführung des Hauptverfahrens an das Bezirksgericht Baden und erhob den Strafbefehl zur Anklageschrift. 3. 3.1. Am 12. November 2020 führte der Präsident des Bezirksgerichts Baden die Hauptverhandlung mit persönlicher Befragung der Beschuldigten durch. 3.2. Der Präsident des Bezirksgerichtes Baden erkannte gleichentags: 1. Die Beschuldigte ist schuldig des Diebstahls i.S.v. Art. 139 Ziff. 1 StGB.