3. Den Kosten - Strafbefehlsgebühr CHF 800.00 Rechnungsbetrag CHF 1'100.00 4. Über Auslagen, die nach Erlass des vorliegenden Strafbefehls eingehen, wird separat verfügt. 5. Es werden keine Parteientschädigungen zugesprochen. 6. Das sichergestellte Kinder-Fahrrad `Ghost` wird gemäss Art. 69 StGB eingezogen. 7. Das Urteil wird im Strafregister eingetragen. 2. 2.1. Mit Eingabe vom 8. Juli 2020 erhob die Beschuldigte Einsprache gegen den Strafbefehl.