Die Beschuldigte bestimmte gemeinsam mit B. den minderjährigen Sohn C. wissentlich und willentlich als mittelbaren Täter dazu, mit dem erwähnten Fahrrad aus den Verkaufslokalitäten der X. zu fahren und dieses in die Tiefgarage zum Auto von B. zu bringen. Die Beschuldigte, welche über kein Einkommen verfügte um das genannte Fahrrad zu bezahlen, tat dies in der Absicht, das Fahrrad zum Nachteil der X. als Geschenk für ihren Sohn C. zu entwenden, ohne dafür bezahlen.