6.3. [in Rechtskraft erwachsen] Das beschlagnahmte Mobiltelefon Apple iPhone wird A. zurückgegeben. Wird es nicht innert 30 Tagen seit Eintritt der Rechtskraft bei der Vorinstanz herausverlangt, trifft die Staatsanwaltschaft die sachgemässen Verfügungen. 7. 7.1. Der Beschuldigte wird verpflichtet, der Privatklägerin A. eine Genugtuung von Fr. 1'000.00 nebst Zins zu 5 % seit 1. Mai 2016 zu bezahlen. - 33 - Auf die Schadenersatzforderung der Privatklägerin A. wird nicht eingetreten. 7.2. Die Zivilklage der Privatklägerin G. wird abgewiesen.