Für die Dauer des Tätigkeitsverbots wird Bewährungshilfe angeordnet. 6. 6.1. Folgende beschlagnahmten Drogen werden eingezogen und vernichtet: - 50.1 Gramm Marihuana Die Staatsanwaltschaft trifft die sachgemässen Verfügungen. 6.2. Folgende beschlagnahmten Gegenstände werden dem Beschuldigten auf Verlangen herausgegeben: - 1 Waage - 1 Hanfmühle - 1 Mobiltelefon Samsung Galaxy A5 - 1 Mobiltelefon Samsung Galaxy S8+ Werden die obgenannten Gegenstände nicht innert 30 Tagen seit Eintritt der Rechtskraft bei der Vorinstanz herausverlangt, trifft die Staatsanwaltschaft die sachgemässen Verfügungen.