Ebenfalls zu hoch angesetzt ist die letzte geltend gemachte Aufwandposition von 2.5 Stunden für den Fallabschluss. Insgesamt erscheint ein Aufwand von 6.5 Stunden und somit eine Entschädigung von gerundet Fr.1'500.00 (inkl. Auslagen und Mehrwertsteuer) als angemessen. Sodann ist darauf hinzuweisen, dass die Aufwendungen im Hinblick auf die Schadenersatzklage, auf die zum vornherein nicht einzutreten ist (siehe dazu oben), an sich gar nicht zu entschädigen wären. Davon kann vorliegend ausnahmsweise abgesehen werden, da dies auch von der Vorinstanz nicht erkannt worden war.