Angesichts des Umstandes, dass der amtliche Verteidiger an der Berufungsverhandlung im Wesentlichen die gleiche Strategie wie vor Vorinstanz verfolgt hat und keine wesentlichen neuen Vorbringen geltend gemacht hat, ist sodann der Aufwand von 1.75 Stunden für die Position «Fortsetzung Erstellen Berufungsbegründung» zu streichen. Gesamthaft ergibt sich somit ein angemessener Aufwand von gerundet 17.8 Stunden, woraus sich zuzüglich der Auslagen und der Mehrwertsteuer eine Entschädigung von gerundet Fr. 4'000.00 ergibt.