7.2. 7.2.1. A. war im Nachgang zu den sexuellen Handlungen in psychologischer Behandlung bei der Fachpsychologin F. und nahm bis zum 25. August 2020 an 17 Therapiesitzungen teil. Aktuell geht sie keiner Therapie mehr nach, diese habe ihr nicht viel gebracht (siehe Protokoll der Berufungsverhandlung). Die damalige Psychologin ging vom Vorliegen von Symptomen einer posttraumatischen Belastungsstörung aus und hielt eine Weiterführung der psychotherapeutischen Begleitung bis zum Lehrbeginn für angezeigt. Es sei unter anderem zu erwarten, dass die Belastungen und die Symptomatik im Zusammenhang mit intimen Freundschaften, praktizierter Sexualität oder Familiengründung erneut aktiviert werde. A.