Ausschlaggebende Kriterien zur Ermittlung der Höhe des öffentlichen Interesses sind insbesondere die ausgefällte Strafe, die Art der begangenen Straftat und eine erhebliche Rückfallgefahr. Nach der gesetzlichen Systematik ist die obligatorische Landesverweisung anzuordnen, wenn die Katalogtat einen Schweregrad erreicht, so dass die Landesverweisung zur Wahrung der - 23 -