Er hat einen 17-jährigen Sohn aus erster Ehe, welcher früher zusammen mit dessen Mutter in der Schweiz (S.) wohnte. Aufgrund einer neuen Beziehung der Mutter und damit einhergehender verminderter Platzverhältnisse in der Wohnung der Mutter wohnt der Sohn des Beschuldigten seit nunmehr rund 2 Jahren mit ihm zusammen (Protokoll der Berufungsverhandlung S. 13). Betreffend die übrige Familie führte der Beschuldigte aus, seine Mutter sowie eine seiner beiden Schwestern würden in der Schweiz wohnen, sein Vater und die zweite Schwester jedoch in der Türkei (UA act. 716).