5.2. Der heute 42 Jahre alte Beschuldigte ist türkischer Staatsangehöriger. Er lebt seit seinem 16. Altersjahr in der Schweiz (UA act. 54), reiste also vor rund 27 Jahren in die Schweiz ein. Schulen hat er in der Schweiz keine besucht, jedoch hat er eine Lehre als Bäcker absolviert. Seit dem Jahr 2016 arbeitet er in einer Festanstellung bei der D. in R. (UA act. 55). Er hat einen 17-jährigen Sohn aus erster Ehe, welcher früher zusammen mit dessen Mutter in der Schweiz (S.) wohnte.