Gemäss Art. 66a Abs. 1 StGB verweist das Gericht den Ausländer unabhängig von der Höhe der Strafe für 5 bis 15 Jahre aus der Schweiz, wenn er wegen einer oder einer Kombination der in Abs. 1 aufgeführten strafbaren Handlungen verurteilt wird (obligatorische Landesverweisung). Gemäss Art. 66a Abs. 2 StGB kann das Gericht ausnahmsweise von einer - 21 -