Die Vorinstanz hat eine Busse von insgesamt Fr. 2'000.00 ausgesprochen. Diese Busse kann unter keinem Titel herabgesetzt werden. Der Beschuldigte hat A. mitunter mit sehr expliziten sexuellen Aussagen, dass sie in seinen Träumen sei und er sie schlecke bzw. er nicht in sie hineinejakulieren könne sowie mit der Unterwäsche mit den Aufschriften «Touch me» und «Fuck me» sexuell belästigt. Dabei verfügte er über ein sehr grosses Mass an Entscheidungsfreiheit. Entsprechend hoch erscheint das mit den sexuellen Belästigungen einhergehende Verschulden.