3.5. 3.5.1. In Anwendung des Asperationsprinzips gemäss Art. 49 Abs. 1 StGB ist die Einsatzstrafe von 4 Monaten Freiheitsstrafe nun aufgrund der zweiten Schändung sowie der weiteren Straftaten (sexuelle Handlungen mit einem Kind, Pornografie), für welche ebenfalls eine Freiheitsstrafe auszusprechen ist (siehe dazu oben), angemessen zu erhöhen.