Strafbefehl vom 23. November 2015 wegen sexueller Handlungen mit Kindern zu einer bedingten Geldstrafe von 180 Tagessätzen à Fr. 100.00, d.h. Fr. 18'000.00, Probezeit 3 Jahre, und einer Verbindungsbusse von Fr. 3'600.00 verurteilt. Diese für den Beschuldigten erheblichen Strafen hielten ihn nicht davon ab, bereits in der Probezeit erneut einschlägig zu delinquieren. Es ist damit offensichtlich, dass er sich durch die Ausfällung einer weiteren Geldstrafe nicht beeindrucken lassen würde.