2.4.2. A. führte aus, der Beschuldigte habe ihr an einem nicht mehr exakt feststellbaren Zeitpunkt im Zeitraum zwischen dem 1. Mai 2016 und dem 4. März 2018 ein Pornovideo gezeigt. Auch dieses Geschehen schildert A. detailreich. So sagte sie bei der Einvernahme im Untersuchungsverfahren aus, er habe ihr das Video in Q. gezeigt. Auf dem Video sei ein nackter Mann und eine nackte Frau sichtbar gewesen. Die Frau habe anschliessend das «Ding» des Mannes in den Mund genommen. Der Beschuldigte habe nur ein Video geöffnet und danach sofort wieder geschlossen, als sie gesagt habe, er solle es schliessen (UA act.